
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist abhängig von der Zuordnung des Erwerbes (z.B. Schenkungsnehmer oder Erbe) zu einer bestimmten Steuergruppe. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet der Marktwert angeschaffter Güter oder Rechte, festgelegt gemäß dem Zustand zum Tag des Erwerbs, gemindert um den Wert von Schulden und Belastungen, die die angeschafften Güter oder Rechte belasten (reiner Wert).
Die Zuordnung zu den einzelnen Steuergruppen hängt vom Verwandtschaftsgrad des Schenkungsnehmers oder des Erben mit dem Schenkungsgeber oder dem Erblasser ab.
I. Steuergruppe |
Ehegatte/Ehegattin, Abkömmlinge, Aszendenten, Stiefkinder, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter und Schwiegereltern |
|---|---|
II. Steuergruppe |
Abkömmlinge der Geschwister, Geschwister der Eltern, Abkömmlinge von Stiefkindern und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Ehegatten der Geschwister der Ehegatten, Ehegatten anderer Abkömmlinge |
III. Steuergruppe |
andere Bezieher |
Der Besteuerung mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt der Erwerb des Erwerbes von einer Person hinsichtlich des Eigentums an Güter-und Vermögensrechten:
Erweber der Erbschaft oder Schenkung ist zugeordnetzu der nachfolgenden Gruppe: |
Steuerfreier Betrag |
|---|---|
I. Steuergruppe |
9.637 PLN |
II. Steuergruppe |
7.276 PLN |
III. Steuergruppe |
4.902 PLN |
Gültiger Steuertarif und Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wert der Erbschaft oder der Schenkung (reiner Wert gemindertum den steuerfreien Betrag)
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Höhe der Steuer |
|
|---|---|---|
über |
bis |
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Erwerber der I. Steuergruppe |
||
|
|
10.278 |
3% |
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10.278 |
20.556 |
308 Zloty 30 Groszy und 5% auf den Betrag über 10.278 Zloty |
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20.556 |
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822 Zloty 20 Groszy und 7% auf den Betrag über 20.556 Zloty |
Erwerber der II. Steuergruppe |
||
|
|
10.278 |
7% |
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10.278 |
20.556 |
719 Zloty 50 Groszy und 9% auf den Betrag über 10.278 Zloty |
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20.556 |
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1.644 Zloty 50 Groszy und 12% auf den Betrag über 20.556 Zloty |
Erwerber der III. Steuergruppe |
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|
|
10.278 |
12% |
|
10.278 |
20.556 |
1.233 Zloty 40 Groszy und 16% auf den Betrag über 10.278 Zloty |
|
20.556 |
|
2.877 Zloty 90 Groszy und 20% auf den Betrag über 20.556 Zloty |
Der Eigentumserwerb durch Ersitzung ist in Höhe von 7% des Marktwertes des Ersitzungsgegenstandes zu versteuern.
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