Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist abhängig von der Zuordnung des Erwerbes (z.B. Schenkungsnehmer oder Erbe) zu einer bestimmten Steuergruppe. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet der Marktwert angeschaffter Güter oder Rechte, festgelegt gemäß dem Zustand zum Tag des Erwerbs, gemindert um den Wert von Schulden und Belastungen, die die angeschafften Güter oder Rechte belasten (reiner Wert).

Die Zuordnung zu den einzelnen Steuergruppen hängt vom Verwandtschaftsgrad des Schenkungsnehmers oder des Erben mit dem Schenkungsgeber oder dem Erblasser ab.

I. Steuergruppe

Ehegatte/Ehegattin, Abkömmlinge, Aszendenten, Stiefkinder, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter und Schwiegereltern

II. Steuergruppe

Abkömmlinge der Geschwister, Geschwister der Eltern, Abkömmlinge von Stiefkindern und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Ehegatten der Geschwister der Ehegatten, Ehegatten anderer Abkömmlinge

III. Steuergruppe

andere Bezieher

 

Der Besteuerung mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt der Erwerb des Erwerbes von einer Person hinsichtlich des Eigentums an Güter-und Vermögensrechten:

Erweber der Erbschaft oder Schenkung ist zugeordnet

zu der nachfolgenden Gruppe:

 Steuerfreier Betrag 

I. Steuergruppe

9.637 PLN

II. Steuergruppe

7.276 PLN

III. Steuergruppe

4.902 PLN

 

Gültiger Steuertarif und Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wert der Erbschaft oder der Schenkung (reiner Wert gemindert

um den steuerfreien Betrag)

 

Höhe der Steuer

über

bis

Erwerber der I. Steuergruppe

 

10.278

3%

10.278

20.556

308 Zloty 30 Groszy und 5% auf den Betrag über 10.278 Zloty

20.556

 

822 Zloty 20 Groszy und 7% auf den Betrag über 20.556 Zloty

Erwerber der II. Steuergruppe

 

10.278

7%

10.278

20.556

719 Zloty 50 Groszy und 9% auf den Betrag über 10.278 Zloty

20.556

 

1.644 Zloty 50 Groszy und 12% auf den Betrag über 20.556 Zloty

Erwerber der III. Steuergruppe

 

10.278

12%

10.278

20.556

1.233 Zloty 40 Groszy und 16% auf den Betrag über 10.278 Zloty

20.556

 

2.877 Zloty 90 Groszy und 20% auf den Betrag über 20.556 Zloty

Der Eigentumserwerb durch Ersitzung ist in Höhe von 7% des Marktwertes des Ersitzungsgegenstandes zu versteuern.

 

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