Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist abhängig von der Zuordnung des Erwerbers (z. B. Schenkungsnehmer oder Erbe) zu einer bestimmten Steuergruppe. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet der Marktwert angeschaffter Güter oder Rechte, festgelegt zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht gemäß dem Zustand zum Tag des Erwerbs, gemindert um den Wert von Schulden und Belastungen, die die angeschafften Güter oder Rechte belasten (reiner Wert).

Die Zuordnung zu den einzelnen Steuergruppen hängt vom Verwandtschaftsgrad des Schenkungsnehmers oder des Erben mit dem Schenkungsgeber oder dem Erblasser ab.

I. Steuergruppe

Ehegatte/Ehegattin, Abkömmlinge, Aszendenten, Stiefkinder, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter und Schwiegereltern

II. Steuergruppe

Abkömmlinge der Geschwister, Geschwister der Eltern, Abkömmlinge von Stiefkindern und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Ehegatten der Geschwister der Ehegatten, Ehegatten anderer Abkömmlinge

III. Steuergruppe

andere Bezieher

Im Jahr 2024 unterliegt der Besteuerung mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Erwerb des Erwerbers von einer Person hinsichtlich des Eigentums an Güter- und Vermögensrechten, deren reiner Wert zusammen mit dem Wert der zuvor von derselben Person erworbenen Vermögensgegenstände in dem Jahr, in dem der letzte Erwerb stattgefunden hat, und in den fünf Jahren vor diesem Jahr die unten aufgeführten Beträge übersteigt:

Erweber der Erbschaft oder Schenkung ist zugeordnet

zu der nachfolgenden Gruppe:

 Steuerfreier Betrag 

I. Steuergruppe

36.120 PLN

II. Steuergruppe

27.090 PLN

III. Steuergruppe

5.733 PLN

Der Steuertarif und die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellen sich zur Zeit wie folgt dar: 

Wert der Erbschaft oder der Schenkung (reiner Wert gemindert

um den steuerfreien Betrag)

 

Höhe der Steuer

über

bis

Erwerber der I. Steuergruppe

 

11.833

3%

11.833

23.665

355 Zloty und 5% auf den Betrag über 11.833 Zloty

23.665

 

946 Zloty 60 Groszy und 7% auf den Betrag über 23.665 Zloty

Erwerber der II. Steuergruppe

 

11.833

7%

11.833

23.665

828 Zloty 40 Groszy und 9% auf den Betrag über 11.833 Zloty

23.665

 

1.893 Zloty 30 Groszy und 12% auf den Betrag über 23.665 Zloty

Erwerber der III. Steuergruppe

 

11.833

12%

11.833

23.665

1.420 Zloty und 16% auf den Betrag über 11.833 Zloty

23.665

 

3.313 Zloty 20 Groszy und 20% auf den Betrag über 23.665 Zloty

Der Eigentumserwerb durch Ersitzung ist in Höhe von 7% des Marktwertes des Ersitzungsgegenstandes zu versteuern.

 

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