Immobiliensteuer
In der Tabelle werden Höchstsätze der Immobiliensteuer dargestellt, die in den einzelnen Gemeinden niedriger sein können
lfd. Nr. |
Immobilienart |
Satz
im Jahr 2024
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1. |
Auf Grundstücke: |
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1,34 |
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6,66 |
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0,71 |
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4,39 | |
2. |
Auf Gebäude oder ihre Teile: |
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1,15 |
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33,10 |
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15,50 |
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6,76 |
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11,17 |
3. |
Auf Bauanlagen |
2% des Wertes |
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