
Informationen und Bearbeitungen
Seit dem 1. September 2019 ist auf der Webseite des Finanzministers, die durch den Leiter der Nationalen Finanzverwaltung geführt wird unter dem folgenden Link:
https://www.podatki.gov.pl/wykaz-podatnikow-vat-wyszukiwarka
das Verzeichnis von Informationen über die Mehrwertsteuerpflichtigen (die sog. „Weiße Liste”) zur Verfügung gestellt, wo man u.a.:
- prüfen kann, ob der Geschäftspartner ein aktiver Mehrwertsteuerpflichtiger ist,
- das Kontonummer des Geschäftspartners bestätigen kann.
Ab dem 1. Januar 2020 wird die Zahlung eines Betrags über 15. Tsd. PLN auf ein Bannkonto außerhalb des Verzeichnisses negative Folgen haben, und zwar:
- es wird unmöglich sein, den Teil des Betrags, in dem die Zahlung 15.000 PLN übersteigt, den abzugsfähigen Betriebsausgaben zuzuordnen,
- das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Geschäftspartner für Steuerrückstände dieses Geschäftspartners, wenn dieser die auf die Transaktion entfallende Mehrwertsteuer nicht entrichtet,
es sei denn, der Erwerber der Ware / der Dienstleistung informiert darüber den für den Verkäufer zuständigen Leiter des Finanzamtes spätestens 3 Tage nach der Tätigung der Überweisung auf die falsche Kontonummer.
Der oben genannten Verpflichtungen unterliegen nur die in dem polnischen VAT-Register registrierten Mehrwertsteuerpflichtigen. Die Weiße Liste umfasst keine Angaben von Firmen (darunter Kontonummer), die weder Sitz noch feste Niederlassung in Polen haben, und die keine „polnischen Mehrwertsteuerpflichtigen“ sind.

