
Informationen und Bearbeitungen
Am 19. September 2019 hat das Finanzministerium Informationen zu der auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Vorschriften abzugebende Erklärung über Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation veröffentlicht.
Die Erklärung muss neben Informationen zur Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation auch Information enthalten, dass die Preise bei Transaktionen mit den durch die Dokumentation umfassten verbundenen Unternehmen zu Marktbedingungen vereinbart wurden.
Die veröffentlichte Information enthält ein Beispiel der Erklärung, die gemäß den ab dem 1. Januar 2019 geltenden Vorschriften erforderlich ist. Diese finden Sie hier:
Die Erklärung kann gemäß den ab dem 1. Januar 2019 geltenden Grundsätzen nur in elektronischer Form abgegeben werden und muss von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden, dabei wurde die Möglichkeit der Unterzeichnung durch den Bevollmächtigten ausgeschlossen.

