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2020-01-29 < Zurück zur Liste Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2020:
IP Box Steuerermäßigung

 

Am 15. Juli 2019 veröffentlichte der Finanzminister steuerliche Erläuterungen zur Vorzugsbesteuerung von Einkommen aus Rechten des geistigen Eigentums (IP-Box) und kam den Erwartungen der Steuerpflichtigen entgegen, die an der Anwendung des Steuersatzes von 5% (von juristischen und natürlichen Personen) interessiert sind.

Der Hauptzweck der veröffentlichten Erläuterungen bestand darin, eine angemessene Auslegung der Vorschriften in Bezug auf IP Box zu vermitteln, was nach Ansicht des Verfassers der Erläuterungen zu einer vorhersehbaren, einheitlichen und auf geeigneten Auslegungsmethoden beruhenden Praxis ihrer Anwendung führen soll.

Aus der Analyse der Vorschriften und den oben genannten Erläuterungen ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Anwendung des 5%-Steuersatzes:

  • es betrifft die in Polen zu versteuernde Einkünfte aus den in den Einkommen- und Körperschaftssteuervorschriften vorgesehenen Rechten des geistigen Eigentums (qualifizierte Rechte des geistigen Eigentums),
  • die qualifizierten Rechte der geistigen Eigentums sind im Rahmen der durch den Steuerpflichtigen ausgeübten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten geschaffen, entwickelt oder verbessert worden,
  • die qualifizierten Rechte der geistigen Eigentums sind auf der Grundlage der geltenden Vorschriften oder internationalen Abkommen geschützt, an denen die Republik Polen beteiligt ist,
  • es wird eine detaillierte Aufzeichnung für alle mit der Erzielung dieser Einkommen verbundenen Vorgängen geführt.

Als Einkommen aus dem qualifizierten Recht des geistigen Eigentums gilt das Produkt der in dem Steuerjahr erzielten Einkommen aus dem qualifizierten Recht des geistigen Eigentums und des Nexusindikator (bei der Berechnung des Indikators werden die Kosten berücksichtigt für: Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Erwerb der Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Erwerb von qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums), dessen Höhe durch die gesetzlichen Vorschriften auf den Wert = 1 begrenzt wurde, wenn der ermittelte Wert diesen Wert überschreitet.

Der Steuersatz von 5% wird in der jährlichen Steuerabrechnung auf die Einkünfte angewandt, die in einem bestimmten Jahr aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums erzielt wurden und gemäß den oben genannten Grundsätzen berechnet wurden. Dies bedeutet in der Praxis, dass dieser Steuersatz nicht zur Berechnung des Betrags der im Laufe des Jahres fälligen Steuervorauszahlungen angewandt werden kann.