
Informationen und Bearbeitungen
Seit dem 1. Januar 2019 gelten höhere Schwellenwerte, deren Überschreitung die Verpflichtung zur Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen entstehen lässt. Darüber hinaus basieren die Dokumentationspflichten nur auf dem Nettowert einer kontrollierten Transaktion und sind nicht von den Einkünften / Ausgaben der Parteien abhängig.
Die Limits der Transaktionen, für die innerhalb von 9 Monaten nach dem Ende des Steuerjahres die lokale Steuerdokumentation zu erstellen ist, betragen wie folgt:
- 10.000.000 PLN – für Kauf- / Verkaufstransaktionen von materiellem Umlaufvermögen (z. B. Rohstoffe), Anlagevermögen, Erhalt / Gewährung von Fremdfinanzierung, Bürgschaft oder Garantie,
- 2.000.000 PLN – für Kauf- / Verkaufstransaktionen von Dienstleistungen, immateriellen Vermögenswerten, Nutzung /Zurverfügungstellung von Anlagevermögen (einschließlich Vermietung, Pacht, Leasing), immateriellen Vermögenswerten (einschließlich Lizenzen), Zuordnung von Einkommen zu einer ausländischen Betriebsstätte und sonstige Transaktionen,
- 100.000 PLN – für Transaktionen mit Subjekten, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsführung auf dem Gebiet oder in einem Land haben, in dem schädlicher Steuerwettbewerb betrieben wird.
Der Wert der Transaktion wird ohne Berücksichtigung der Steuer auf Waren und Dienstleistungen ermittelt. Der Grenzwert wurde in polnischen Zloty und nicht wie bisher in Euro ausgedrückt.
Die Regeln der Ermittlung des Wertes einer kontrollierten Transaktion wurden präzisiert. In den folgenden Fällen ist dies:
- im Falle eines Darlehens und Kredits – der Kapitalwert,
- bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen – der Nominalwert,
- bei Bürgerschaft oder Garantie – der Garantiewert,
- bei der Zuordnung der Einkommen (des Verlusts) zu einer ausländischen Betriebsstätte – der Wert der zugeordneten Erträge oder Ausgaben und
- im Falle der sonstigen Transaktionen – der Wert entsprechend für eine bestimmte kontrollierte Transaktion.
Die Steuerpflichtigen, die Kapitalgruppen angehören, deren konsolidierte Einnahmen 200 Millionen PLN übersteigen, sind innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Steuerjahrs zur Erstellung der Gruppendokumentation verpflichtet. Zu diesem Zweck kann eine Dokumentation verwendet werden, die direkt von einem anderen Unternehmen aus der Gruppe erstellt wurde, auch auf Englisch.
Auschlüsse
Ausnahmen von der Dokumentierungspflicht betreffen unter bestimmten Voraussetzungen u. a. kontrollierte Transaktionen:
- die ausschließlich durch inländische Subjekte abgeschlossen werden,
- deren Gesamtwert keine Einnahmen oder Betriebsausgaben darstellt,
- bei denen der Preis im Wege eines unbegrenzten Angebots festgelegt wurde,
- bei der Zuordnung von Einkommen durch ausländische verbundene Unternehmen zu einer ausländischen Betriebstätte, die auf dem Gebiet der Republik Polen gelegen ist, wenn die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen vorsehen, dass diese Einkommen außerhalb der Republik Polen besteuert werden,
- umfasst durch einen Bescheid in Hinsicht auf eine Vereinbarung über den Transaktionspreis.
Achtung
Die neuen Vorschriften können bereits für kontrollierte Transaktionen ihre Anwendung finden, die in dem Jahr realisiert werden, das nach dem 31. Dezember 2017 und vor dem 1. Januar 2019 beginnt. In diesem Fall wird der Steuerpflichtige von den Dokumentarverpflichtungen gemäß den bisherigen Vorschriften befreit. Die Wahl umfasst alle kontrollierten Transaktionen des Steuerpflichtigen, die in diesem Zeitraum durchgeführt wurden.

