Körperschaftsteuer (CIT)
- Laufende Beratung im Bereich der Betriebs- und Investitionstätigkeit der Wirtschaftsunternehmen
- Steuerplanung, unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung der Steuerbelastungen der geplanten oder abgewickelten wirtschaftlichen Unternehmungen und deren Finanzierungsarten
- Verifikation der Vertragsentwürfe hinsichtlich deren steuerrechtlichen Folgen
- Beratung bei Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, unter Berücksichtigung der Quellensteuer (withholding taxes), insbesondere in dem Bereich der Lizenzverbindlichkeiten, Zinsen, Dividenden, ausländischen Einkommen einer Betriebstätte (permanent establishments) usw.
- Beratung hinsichtlich der auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszonen durchgeführten Investitionen
- Verifikation der Steuerabrechnungen
- Vorbereitung der Anträge auf Erteilung einer individuellen verbindlichen Interpretation hinsichtlich der Anwendung des Steuerrechts durch die Finanzbehörden