Körperschaftsteuer (CIT)

Satz

Beschreibung

0,035% Körperschaftsteuer von Einkünften aus Eigentum an einem Gebäude oder aus einem vermieteten oder verpachteten Gebäude oder eines Gebäudes, das im Rahmen eines ähnlichen Vertrags überlassen wird, dessen/deren Anfangswert 10.000.000 PLN übersteigt

19%

Basissatz der Körperschaftsteuer

9%

Körperschaftsteuer für Kleinsteuerpflichtige mit Ausnahme von Einkünften aus Kapitalgewinnen

5%

Körperschaftsteuer aus qualifizierten Einkünften aus qualifizierten gewerblichen Schutzrechten (Patente, Schutzrechte für ein Gebrauchsmuster, Recht aus Eintragung eines Industriedesigns, Recht aus Eintragung einer integrierten Schaltungstopographie, ein zusätzliches Schutzrecht für ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel, Recht aus Eintragung eines Arzneimittels und eines zum Inverkehrbringen zugelassenen Tierarzneimittel, ausschließliches Recht, auf das sich die Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Pflanzensorten beziehen, Urheberrecht an Computerprogramm)

19% Körperschaftsteuer von Dividenden und anderen Einkünften aus der Gewinnbeteiligung an juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung auf dem Gebiet der Republik Polen haben
19% Körperschaftsteuer von Einkünften einer beherrschten ausländischen Gesellschaft (CFC)

20%

Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften: 

 

  • aus Zinsen, aus Urheberrechten beziehungsweise verwandten Rechten, aus Rechten an Erfindungsprojekten, Warenzeichen und Geschmacksmustern, darunter auch aus dem Verkauf dieser Rechte, aus Forderungen für die Zurverfügungstellung des Geheimnisses einer Rezeptur oder eines Produktionsprozesses, für eine Nutzung beziehungsweise ein Nutzungsrecht einer Industrieanlage, darunter auch eines Transportmittels, Handelsgerätes oder wissenschaftlichen Gerätes und aus Informationen, die mit der gewonnenen Erfahrung in einem Industrie- oder Handelsbereich beziehungsweise in einem wissenschaftlichen Bereich (Know-how) zusammenhängen,
  • aus Gebühren für Dienstleistungen im Bereich der von juristischen Personen mit dem Sitz im Ausland geführten schauspielerischen Tätigkeit, der Unterhaltungs- beziehungsweise Sporttätigkeit, die durch Vermittlung der die Tätigkeit im Bereich der künstlerischen Veranstaltungen, der Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen auf dem Gebiet der Republik Polen ausübenden natürlichen Personen oder juristischen Personen organisiert wird,
  • aus Dienstleistungen im Bereich Beratung, Buchhaltung, Marktforschung, Rechtsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, Verwaltung und Aufsicht, Datenverarbeitung, Anwerbung von Arbeitnehmern und Rekrutierung von Personal, Garantien und Bürgschaften sowie Dienstleistungen mit ähnlichem Charakter

10%

Körperschaftsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften: 

 

  • aus zustehenden Gebühren für die Ausfuhr von zur Beförderung in polnischen Seehäfen durch ausländische Handelsschifffahrtsunternehmen angenommenen Ladungen und Passagieren, ausgenommen Transitpassagiere und -ladungen
  • erzielt auf dem Gebiet der Republik Polen durch ausländische Luftfahrtunternehmen

10%

zusätzliche Steuerschuld in Höhe von 10% des Betrags eines unrechtmäßig ausgewiesenen oder überhöhten steuerlichen Verlusts, und eines nicht vollständig oder teilweise ausgewiesenen Einkommens, das aus Transaktionen resultiert, auf die die Vorschriften über die Verrechnungspreise Anwendung finden. Dieser Satz kann in den in den Vorschriften vorgesehenen Fällen verdoppelt oder verdreifacht werden

 

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