Sonstige Sätze der Einkommensteuer

Satz

Beschreibung

0,035%

Einkommensteuer von Einkünften aus Eigentum an einem Gebäude oder Gebäuden, die vermietet bzw. verpachtet werden, oder einem ähnlichen Vertrag unterliegen und dessen / deren Anfangswert den Betrag von 10.000.000 PLN überschreitet

3%

Steuer von Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen natürlicher Personen, wenn der Steuerwert eines Vermögenswerts nicht ermittelt wird

4%

Solidaritätsrate (auf das Einkommen einer natürlichen Person, das jährlich 1.000.000 PLN übersteigt)

5%

Steuer auf das qualifizierte Einkommen aus qualifizierten geistigen Eigentumsrechten, die der Steuerpflichtige im Rahmen einer nicht landwirtschaftlichen Geschäftstätigkeit erwirbt

10%

Pauschalsteuer von Einkünften aus Gewinnen, Glückspielen, Wetten oder mit Prämienverkauf zusammenhängenden Preisen, erzielt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

10%

Pauschalsteuer von den durch Rentner von früheren Arbeitsbetrieben oder von Gewerkschaften erhaltenen Leistungen

10%

Pauschalsteuer von durch Rechtsträger mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften:

  • aus zustehenden Gebühren für die Ausfuhr von zur Beförderung in polnischen Seehäfen durch ausländische Handelsschifffahrtsunternehmen angenommenen Ladungen und Passagieren,
  • erzielt auf dem Gebiet der Republik Polen durch ausländische Luftfahrtunternehmen.

10%

Pauschalsteuer auf die Beträge von Bezügen von einem individuellen Rentenversicherungskonto

10%

Zusätzliche Steuerverbindlichkeit mit Sanktionscharakter, u.a. wenn die Behörde Folgendes feststellt:

  • der Steuerpflichtige hat einen Steuervorteil erzielt, der unter den gegebenen Umständen dem Ziel oder Zweck des Steuergesetzes oder seiner Vorschriften zuwiderläuft,
  • der Steuerpflichtige hat aufgrund des Missbrauchs von Doppelbesteuerungsabkommen einen Steuervorteil erzielt,
  • der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke der Verschmelzung, Spaltung der Gesellschaft, eines Aktientauschs oder einer Sacheinlage ist die Steuervermeidung oder -umgehung,
  • der Steuerpflichtige hat bei Transaktionen, die mit Verrechnungspreisvorschriften umfasst sind, nicht marktgerechte Abwicklungsmechanismen angewandt,
  • der Quellensteuerzahler hat die in den Vorschriften vorgesehenen Erklärungen abgegeben, die falsch waren, die erforderliche Überprüfung des Zahlungsempfängers nicht durchgeführt oder die von dem Steuerzahler vorgenommene Überprüfung der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit des Steuerzahlers nicht angemessen war.

17%

Pauschalsteuer von Einkünften aus Auftrags- und Werkverträgen, wenn der in dem Vertrag mit einer Person, die nicht Arbeitnehmerin des Steuerzahlers ist, bestimmte Wert den Betrag von 200 PLN nicht überschreitet

19%

Lineare Steuer von Einkommen aus der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit 

19%

Lineare Steuer von Einkommen aus u. a. der entgeltlichen Veräußerung von Wertpapieren oder Finanzderivaten und aus Ausübung der sich hieraus ergebenden Rechte und entgeltlichen Veräußerung der virtuellen Währungen

19%

Lineare Steuer von Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung von Immobilien 

19%

Pauschalsteuer von Einkommen aus u. a. Zinsen, Dividenden, und Zinsen von Wertpapieren (Diskont)

19%

Einkommensteuer von Einkünften einer beherrschten ausländischen Gesellschaft (CFC)

19%

Steuer von Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen natürlicher Personen, wenn der Steuerwert eines Vermögenswerts ermittelt wird

19%

Pauschalsteuer auf Leistungen von Banken und anderen Finanzinstituten im Zusammenhang mit von diesen Subjekten angebotenen Werbeaktionen

20%

Pauschalsteuer von manchen Einkommen der Beamten uniformierter Dienste und Soldaten

20%

Pauschalsteuer von durch Personen mit einer beschränkten Steuerpflicht auf dem Gebiet der Republik Polen erzielten Einkünften:

  • aus der persönlich ausgeübten Tätigkeit, u. a. einer künstlerischen, literarischen, wissenschaftlichen oder Trainertätigkeit,
  • aus der Beteiligung in der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat oder anderen Leitungsorganen juristischer Personen,
  • aus der Ausübung von Tätigkeiten auf Grund eines Auftrags- oder Werkvertrags,
  • aus Zinsen, aus Urheberrechten beziehungsweise verwandten Rechten, aus Rechten an Erfindungsprojekten, Warenzeichen und Geschmacksmustern, darunter auch aus dem Verkauf dieser Rechte,
  • aus Gebühren für Dienstleistungen im Bereich der schauspielerischen Tätigkeit, der Unterhaltungs- beziehungsweise Sporttätigkeit,
  • aus Dienstleistungen im Bereich Beratung, Buchhaltung, Marktforschung, Rechtsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, Verwaltung und Aufsicht, Datenverarbeitung, Anwerbung von Arbeitnehmern und Rekrutierung von Personal, Garantien und Bürgschaften sowie Dienstleistungen mit ähnlichem Charakter.

70%

Sanktionssteuersatz von manchen Abfindungen und Entschädigungen im Zusammenhang mit einer Vorstandstätigkeit, wenn zur Zahlung eine Gesellschaft verpflichtet ist, in der der Staatsschatz, eine Gebietskörperschaft, ein Verband der Gebietskörperschaften, eine staatliche juristische Person oder kommunale juristische Person unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit von Stimmen auf der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung verfügen

75%

Sanktionssteuersatz von:

  • Einkommen, das in den offen gelegten Quellen keine Deckung findet oder Einkommen aus nicht offen gelegten Einkunftsquellen,
  • auf jedem individuellen Pensionskonto gesammelten Einkommen, falls die Ersparnisse auf mehr als einem individuellen Pensionskonto gesammelt wurden.

 

 

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