Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen – allgemeine Grundsätze

 (1.01.2020 – 31.12.2020)

 

Mindestbeiträge für Sozialversicherung
(berechnet nach der Mindestbemessungsgrundlage - 3.136,20 PLN)

 

Versicherungsart

Satz

Betrag in PLN

Pension

19,52%

612,19

Invalidenrente

 8,00%

250,90

Krankheitsfürsorge

 2,45%

 76,84

Unfall

x*

x*

Der Prozentsatz des Beitrags für die Unfallversicherung wird nach Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 29. November 2002 ermittelt (Gesetzblatt 2019, Pos. 757). 

 

Krankenversicherungsbeiträge

Betrag von 75% des durchschnittlichen Monatsgehalts

4.026,01 PLN

Prozentsatz

9

Beitragsbetrag

 362,34 PLN

Von der Steuer abzuziehender Prozentsatz 7,75

Höhe des von der Steuer absetzbaren Beitrags

312,02 PLN

 

Beitrag zum Arbeitsfonds, zum Solidaritätsfonds und zum Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen (FGŚP)

Nach dem Haushaltsgesetz für 2020 wird die Höhe der Beiträge entsprechend betragen: für den Arbeitsfonds - 2% der Berechnungsgrundlage, für den Solidaritätsfonds - 0,45% der Berechnungsgrundlage und für FGŚP - 0,10% der Berechnungsgrundlage.

 

 

 

 

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