
- Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten
- Beiträge für Arbeitsfonds (FP) und Fonds für Garantierte Leistungen für Arbeitnehmer (FGŚP)
- Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen – allgemeine Grundsätze
- Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen - Bevorzugungsgrundsätze
Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen - Bevorzugungsgrundsätze
(1.01.2020– 31.12.2020)
Mindestbeiträge zur Sozialversicherung für die Personen, die die Beiträge auf Grundlage der „ermäßigten“ Beitragsbasis entrichten (berechnet auf Grund der Beitragsbasis in Höhe von 780,00 PLN)
Art der Versicherung |
Satz |
Mindestbeitrag in PLN |
|---|---|---|
|
Pension |
19,52% |
152,26 |
|
Invalidenrente |
8,00% |
62,40 |
|
Krankheitsfürsorge (freiwillig) |
2,45% |
19,11 |
|
Unfall |
x* |
x* |
* Der Prozentsatz des Beitrags für die Unfallversicherung wird nach Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 29.11.2002 ermittelt (Gesetzblatt vom 2019, Pos. 757).
Sozialversicherungsbeiträge zur Zahlung der sogenannten "Kleinen ZUS"
Die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird von dem Unternehmer selbst festgelegt, indem er die im Jahr 2019 erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der nichtlandwirtschaftlichen gewerblichen Tätigkeit (ermittelt gemäß Artikel 18c Absatz 4 des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem) mit einem bestimmten Zahlenfaktor multipliziert. Der Wert dieses Faktors für 2020 beträgt 0,4825.
Bemessungsgrundlage: |
nicht niedriger als 780,00 PLN und nicht höher als 3.136,20 PLN |
|---|---|
|
Versicherungsart:
|
Der Unternehmer berechnet die genannten Beiträge selbst auf Grund der durch ihn festgelegten Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage
|
* Für Zahler, die nicht mehr als 9 Versicherte zur Unfallversicherung anmelden, beträgt der Beitragssatz der Unfallversicherung 1,67% der Bemessungsgrundlage.
Beitrag für Krankenversicherung
| Betrag von 75% des durchschnittlichen Monatsgehalts |
4.026,01 PLN |
|
Prozentsatz |
9 |
|
Beitragsbetrag |
362,34 PLN |
| Von der Steuer abzuziehender Prozentsatz | 7,75 |
|
Höhe des von der Steuer absetzbaren Beitrags |
312,02 PLN |
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