
- Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten
- Beiträge für Arbeitsfonds (FP) und Fonds für Garantierte Leistungen für Arbeitnehmer (FGŚP)
- Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen – allgemeine Grundsätze
- Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen - Bevorzugungsgrundsätze
Beiträge für Arbeitsfonds (FP) und Fonds für Garantierte Leistungen für Arbeitnehmer (FGŚP)
Beitrag zum Arbeitsfonds, zum Solidaritätsfonds und zum Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen (FGŚP)
(1.01.2020 – 31.12.2020)
Nach dem Haushaltsgesetz für 2020 wird die Höhe der Beiträge entsprechend betragen: für den Arbeitsfonds - 2% der Berechnungsgrundlage, für den Solidaritätsfonds - 0,45% der Berechnungsgrundlage und für FGŚP - 0,10% der Berechnungsgrundlage.
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Weder Marciniuk i Wspólnicy Sp. z o.o. noch ihre Geschäftsführer noch die Beschäftigten und die Mitarbeiter haften für Folgen der Entscheidungen, die nach den auf der Homepage gezeigten Informationen getroffen wurden.

