Steuer auf zivilrechtliche Handlungen
Mit dieser Steuer werden die zivilrechtlichen Handlungen besteuert, wenn keine Partei der Handlung mit der Umsatzsteuer (VAT) bezüglich dieser Handlung besteuert wird.
Die Basissätze betragen 0,1 bis 2%.
Der 20%-Steuersatz wird in Sonderfällen angewandt, wenn sich der Steuerpflichtige während der Kontrolltätigkeiten, einer Steuerkontrolle, eines Steuerverfahrens oder einer Zoll-und Steuerkontrolle hinsichtlich der Bestimmung durch die Finanzbehörden der Quellen der Finanzierung des durch den Steuerpflichtigen gesammelten Vermögens auf die entsprechende zivilrechtliche Handlung bezieht.
Informationen auf der Homepage von www.marciniuk.com und ihren Subseiten gelten weder als Rechtsgutachten noch als Steuergutachten; die dargestellten Daten sind allgemein und nicht auf konkrete Sachverhalte zu beziehen. Bevor Sie eine Handlung gestützt auf die auf der Homepage heruntergeladenen Informationen durchführen oder unterlassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Beratern auf.
Weder Marciniuk i Wspólnicy Sp. z o.o. noch ihre Geschäftsführer noch die Beschäftigten und die Mitarbeiter haften für Folgen der Entscheidungen, die nach den auf der Homepage gezeigten Informationen getroffen wurden.