Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer

Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – allgemeine Regeln

(1.01.2024 – 31.12.2024)

 

Mindestbeiträge zur Sozialversicherung 

(berechnet von der Mindestbemessungsgrundlage  - 4.694,40 PLN)

 

Versicherungsart

Satz

Mindestbeitrag in PLN

Pension

19,52%

916,35

Invalidenrente

 8,00%

375,55

Krankheitsfürsorge (freiwillig)

 2,45%

115,01

Unfall

x*

x*

 

Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – Vorzugsregeln („ermäßigte“ Basis)

Mindestbeiträge zur Sozialversicherung für die Unternehmer, die die Beiträge gemäß der „ermäßigten“ Beitragsbemessungsgrundlage entrichten d.h. ab 30 % des Mindestlohns (im Zeitraum vom 01.01.- 30.06.2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrundlage PLN 1.272,60, im Zeitraum 01.07-31.12.2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrundlage PLN 1.290,00).

 

Versicherungsart

Satz

Beitrag in PLN
im Zeitraum
01.01.-30.06.2024

Beitrag in PLN
im Zeitraum
01.07.-31.12.2024

Pension

19,52%

248,41

251,81

Invalidenrente

 8,00%

101,81

103,20

Krankheitsfürsorge (freiwillig)

 2,45%

31,18

 31,61

Unfall

x*

x*

x*

 

Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmer – Vorzugsregeln (sog. „kleine ZUS“)

Die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird von dem Unternehmer selbst festgelegt, indem er die im Jahr 2023 erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus der nichtlandwirtschaftlichen gewerblichen Tätigkeit (ermittelt gemäß Artikel 18c Absatz 4 des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem) mit einem bestimmten Zahlenfaktor multipliziert. Der Wert dieses Faktors für 2024 beträgt 0,5.

 

Bemessungsgrundlage:

Nicht niedriger als 1.272,60 PLN 

und nicht höher als 4.694,40 PLN

Versicherungsart:

 

  • Pension (Satz 19,52%)
  •  Invalidenrente (Satz 8%) 
  •  Krankheitsfürsorge (Satz 2,45%) 
  • Unfall (Satz x*)

 

 

Der Unternehmer berechnet die genannten Beiträge selbst

auf Grund der durch ihn festgelegten

Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage

 

 

* Für die Zahler, die eine Unfallversicherung für nicht mehr als 9 versicherte Personen beantragen, beträgt der Prozentsatz des Unfallversicherungsbeitrags 1,67% der Bemessungsgrundlage.


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