Krankenversicherungsbeiträge der Unternehmer

 

 

Krankenversicherungsbeiträge der Unternehmer (1.01.2024 – 31.12.2024)

Das Beitragsjahr läuft vom 1. Februar eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres

 

Form der Besteuerung von Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Satz

Monatliche Berechnungsgrundlage

des Krankenversicherungsbeitrags

in PLN

Betrag in PLN

Steuertarif

 

 

9%

Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die im Monat vor dem Monat erzielt wurden, für den der Beitrag gezahlt wird

selbst zu berechnen

Für Januar 2024 – falls die berechneten Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 3.490,00 PLN beträgt, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 3.490,00 PLN

314,10

Für die Monate: Februar 2024 - Januar 2025 – falls die berechneten Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 4.242,00 PLN beträgt, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 4.242,00 PLN 

381,78

Linearsteuer

4,9%

Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die im Monat vor dem Monat erzielt wurden, für den der Beitrag gezahlt wird

selbst zu berechnen

9% Für Januar 2024 – falls die berechneten Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 3.490,00 PLN beträgt, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 3.490,00 PLN 314,10
9% Für die Monate: Februar 2024 - Januar 2025 – falls die berechneten Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 4.242,00 PLN beträgt, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 4.242,00 PLN  381,78
Pauschale auf die erfassten Einkünften 9% Falls die Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit seit Jahresbeginn niedriger oder gleich 60.000,00 PLN sind, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 4.660,71 PLN 419,46
   

Falls die Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit seit Jahresbeginn im Bereich von 60.000,01 PLN - 300.000,00 PLN liegen, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 7.767,85 PLN

699,11
   

Falls die Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit seit Jahresbeginn höher als 300.000,00 PLN sind, beträgt die Beitragsberechnungsgrundlage 13.982,13 PLN

1.258,39
    Anmerkung: Ein Unternehmer, der die Besteuerung in Form eines Pauschalbetrags auf die erfassten Einkünften anwendet und während des gesamten vorangegangenen Kalenderjahres eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat, kann für die Ermittlung der monatlichen Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge den Betrag der im vorigen Kalenderjahr erzielten Einkünften annehmen.
Steuerkarte 9% 4.242,00 PLN 381,78

 

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